Fördermittel
Bewältigung des demografischen Wandels
Demografie - Bewältigung des demografischen Wandels
Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL Demografie)
Nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel
Formale Förderkonditionen
Gefördert werden Projekte, die positiv zur Bewältigung des demografischen Wandels beitragen. Weiterhin wird die Zusammenarbeit von Kommunen zum frühzeitigen Aufbau zukunftsfähiger sowie finanziell nachhaltiger Strukturen gefördert.
Ein Rückgriff auf innovative Technologien bzw. digitale Ansätze ist möglich.
Anträge können bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Förderfähig sind insbesondere:
Konzept- und Strategieerstellungen (z. B. Empfehlung zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen); Innovationswettbewerbe zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen; Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure; Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte; Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen; Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationenübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich
Sachsen
kommunale Gebietskörperschaften, auch ihre Eigenbetriebe (außer Leipzig und Dresden); Kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände; Körperschaften des öffentlichen Rechts; anerkannte Religionsgemeinschaften; Gemeinnützige Vereine und Verbände; Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Einstufige Antragstellung
Förderquote: 90 %
Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss schriftlich in einfacher Ausfertigung bis zum 30.09. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Mit dem Antrag sind eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung, eine Kooperationsvereinbarung (bei interkommunalen Vorhaben) sowie eine Versicherung darüber, dass für den beantragten Fördergegenstand kein Förderantrag nach einer anderen Förderrichtlinie des Freistaats Sachsen, des Bundes oder der EU gestellt wurde, einzureichen.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Sächsische Aufbaubank
Sächsische Staatskanzlei
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Auf der Seite der SAB finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.
Geförderte Projekte
Hier können Sie sich über Projekte informieren, die im März 2023 ihre Bewilligung erhalten haben.