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Fördermittel

Bewältigung des demografischen Wandels

Titel Förderaufruf:

Demografie - Bewältigung des demografischen Wandels

Titel der Richtline:

Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL Demografie)

Handlungsfeld(er):
Verwaltung
Daseinsvorsorge
Sachsen
Ziel der Förderung:

Nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Projekte, die positiv zur Bewältigung des demografischen Wandels beitragen. Weiterhin wird die Zusammenarbeit von Kommunen zum frühzeitigen Aufbau zukunftsfähiger sowie finanziell nachhaltiger Strukturen gefördert.

 

Ein Rückgriff auf innovative Technologien bzw. digitale Ansätze ist möglich.

Frist:

Anträge können bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind insbesondere:

Konzept- und Strategieerstellungen (z. B. Empfehlung zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen); Innovationswettbewerbe zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen; Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches re­gionaler Akteure; Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte; Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen; Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationenübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

kommunale Gebietskörperschaften, auch ihre Eigenbetriebe (außer Leipzig und Dresden); Kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände; Körperschaften des öffentlichen Rechts; anerkannte Religionsgemeinschaften; Gemeinnützige Vereine und Verbände; Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Antragsverfahren:

Einstufige Antragstellung

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: 90 %

Art der Förderung:

Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss schriftlich in einfacher Ausfertigung bis zum 30.09. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Mit dem Antrag sind eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung, eine Kooperationsvereinbarung (bei interkommunalen Vorhaben) sowie eine Versicherung darüber, dass für den beantragten Fördergegenstand kein Förderantrag nach einer anderen Förderrichtlinie des Freistaats Sachsen, des Bundes oder der EU gestellt wurde, einzureichen.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsische Aufbaubank

Silke Siegmund
0351 4910-4241

Sächsische Staatskanzlei

Herr Heidrich
0351 564–10420

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Auf der Seite der SAB finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

Geförderte Projekte

Hier können Sie sich über Projekte informieren, die im März 2023 ihre Bewilligung erhalten haben.

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