Fördermittel
Ausrüstung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen
Unterstützende Maßnahmen zur Ausrüstung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen
Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für unterstützende Maßnahmen zur Ausrüstung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen
Ziel der Förderung ist es, die Einführung, den Ausbau und die dauerhafte Etablierung autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Personen- und Güterverkehr investiv zu unterstützen.
Formale Förderkonditionen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Anschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen für den ÖPNV und den Güterkraftverkehr im öffentlichen Raum nach §§ 1d ff. StVG.
15. Oktober 2026
Förderfähig sind:
• Neubeschaffung von Fahrzeugen, die bereits autonome Fahrfunktionen nach §§ 1d ff. StVG besitzen.
• Anschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Dritte zu autonomen Fahrzeugen umgerüstet wurden.
• Nachträgliche Umrüstung vorhandener Fahrzeuge (förderfähig sind ausschließlich die Umrüstungsausgaben).
bundesweit
Antragsberechtigt für den Bereich ÖPNV sind Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger, kommunale und private Verkehrsunternehmen mit Genehmigung gemäß §§ 2, 9ff. PBefG, rechtsfähige Zweckverbände und Verkehrsverbünde.
einstufig
Die Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Förderportal des Bundes „easy‑Online“.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
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