Fördermittel
Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – Klima- und Transformationsfonds
Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds
Entwicklung und Modernisierung von Park-, Grün- und Freiflächen
Formale Förderkonditionen
Gefördert wird die klimagerechte Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung der grünblauen Infrastruktur
Anträge können bis zum 30.06.2026 eingereicht werden.
Förderfähig sind sowohl investive als auch investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen. Diese umfassen insbesondere die Aufwertung und Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume, die Schaffung wohnortnaher Grünflächen, großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten (Um-)Gestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen und Brachflächen sowie Maßnahmen zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushalts in Siedlungsgebieten. Die ökologische Aufwertung von Gewässern, wie beispielsweise Bachläufen, Teichen und Uferbereichen ist ebenfalls förderfähig.
Anträge können bundesweit gestellt werden.
Kommunen, Gemeinden, Landkreise
Zweistufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online
Förderquote: bis zu 80 % (90 % bei Kommunen in Haushaltsnotlage)
Höchstförderbetrag: max. 8 Mio. Euro
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
In der 1. Phase ist die Projektskizze bis zum 30. Juni 2026 ausschließlich online beim BBSR einzureichen. Das Projektskizzenformular ist über das Förderportal des Bundes easy-Online
einzureichen.
Nach Einreichung der Projektskizzen und fachlicher Bewertung durch das BBSR in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) durch die ausgewählten Kommunen.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Mittelgeber ist möglich. Eine Kumulierung mit einer Förderung des Bundes ist
ausgeschlossen. Auch eine Kumulierung mit Mitteln aus den Programmen der Städtebauförderung des Bundes ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Auf der Webseite des BBSR finden Sie Details zum Antragsverfahren sowie die notwendigen Antragsunterlagen: