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Fördermittel

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Titel Förderaufruf:

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – Klima- und Transformationsfonds

Titel der Richtline:

Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds

Handlungsfeld(er):
Umweltschutz
Bauen
Bund
Ziel der Förderung:

Entwicklung und Modernisierung von Park-, Grün- und Freiflächen

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die klimagerechte Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung der grünblauen Infrastruktur

Frist:

Anträge können bis zum 30.06.2026 eingereicht werden.

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind sowohl investive als auch investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen. Diese umfassen insbesondere die Aufwertung und Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume, die Schaffung wohnortnaher Grünflächen, großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten (Um-)Gestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen und Brachflächen sowie Maßnahmen zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushalts in Siedlungsgebieten. Die ökologische Aufwertung von Gewässern, wie beispielsweise Bachläufen, Teichen und Uferbereichen ist ebenfalls förderfähig.

Förderraum:

Anträge können bundesweit gestellt werden.

Zuwendungsempfänger:

Kommunen, Gemeinden, Landkreise

Antragsverfahren:

Zweistufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: bis zu 80 % (90 % bei Kommunen in Haushaltsnotlage)

Höchstförderbetrag: max. 8 Mio. Euro

Art der Förderung:

nicht rückzahlbarer Zuschuss

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

In der 1. Phase ist die Projektskizze bis zum 30. Juni 2026 ausschließlich online beim BBSR einzureichen. Das Projektskizzenformular ist über das Förderportal des Bundes easy-Online
einzureichen.

Nach Einreichung der Projektskizzen und fachlicher Bewertung durch das BBSR in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) durch die ausgewählten Kommunen.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Mittelgeber ist möglich. Eine Kumulierung mit einer Förderung des Bundes ist
ausgeschlossen. Auch eine Kumulierung mit Mitteln aus den Programmen der Städtebauförderung des Bundes ist ausgeschlossen.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Auf der Webseite des BBSR finden Sie Details zum Antragsverfahren sowie die notwendigen Antragsunterlagen:

Projektaufruf

Hier geht es direkt zum Projektaufruf 2026:

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