Fördermittel
AAS (Abbiegeassistenzsysteme)
Förderprogramm "Abbiegeassistent"
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen
Verringerung von Unfällen mit Personenschaden
Formale Förderkonditionen
Gefördert wird die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.
Anträge können jährlich jeweils zum 15.10. eingereicht werden.
Förderfähg sind System- und externe Einbaukosten von genehmigten Abbiegeassistenzsystemen bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen sowie Systemkosten entsprechender Abbiegeassistenzsysteme, die in Neufahrzeugen verbaut werden.
Anträge können bundesweit gestellt werden.
Eigentümer und Halter, Leasingnehmer und Mieter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen
Einstufige Antragstellung
Förderquote: 80 %
Förderhöhe: maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Antragsunterlagen sind elektronisch im Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) einzureichen. Es sind die für die jeweilige Förderperiode gültigen Formulare zu verwenden. Diese finden Sie auf der Webseite des BALM.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Es gilt eine Zweckbindungsfrist von zwei Jahren. Die Zweckbindungfrist beginnt bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen im Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch den Antragsteller. Im Fall der Nachrüstung von Fahrzeugen läuft sie ab der Abnahme des Einbaus des Abbiegeassistenzsystems.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Auf der Webseite des BALM finden Sie Informationen zum Antragsverfahren und zur Abrechnung sowie die notwenigen Antragsformulare.