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Fördermittel

Ideenschmiede für nachhaltige Städte und Regionen

Symbolbild Fördermittel
Titel Förderaufruf:

Urban Ignite – Ideenfunken für nachhaltige Städte und Regionen (Phase 1)

Titel der Richtline:

Richtlinie im Rahmen der FONA-Strategie zur Förderung von Projek-ten zum Thema „Ideenschmiede für nachhaltige Städte und Regionen“

Handlungsfeld(er):
Daseinsvorsorge
Bund
Ziel der Förderung:

Ziel der Förderrichtlinie ist es, mit einem neuen Förderformat die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung visionärer technologischer, sozio-technologischer, sozio-technischer und sozialer Innovationen für nachhaltige Städte und Regionen gezielt zu initiieren.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, die über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und explorative, risikobehaftete Ansätze verfolgen. Die Förderung adressiert insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Handlungsfelder in Städten und Regionen:

• Klimaneutrale und nachhaltige urbane und regionale Mobilität, Lieferverkehre/Logistik und Verkehrsinfrastrukturen;

• Effiziente und suffiziente Gebäude- und Flächennutzung sowie bezahlbarer Wohnraum;

• Nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadt- und Ortskerne;

• Kommunale Daseinsvorsorge;

• Zukunftsthemen einer nachhaltigen Entwicklung von Städten und Regionen.

Frist:

20.07.2026, 12 Uhr

Geförderte Maßnahmen:

Im Rahmen von „Urban Ignite“ (Phase 1) werden kurze, prägnante Ideenskizzen gefördert, die ein hohes Innovationspotenzial und transformative Perspektiven erkennen lassen. Die Ideen können sich in einem sehr frühen Stadium befinden und mit Unsicherheiten und Risiken behaftet sein. Die Ideen sollen:

• technologische und soziale Innovationen integrativ denken;

• erste Umsetzungs- und Wirkungsperspektiven aufzeigen.

Die resultierenden Erkenntnisse beziehungsweise Ergebnisse aus „Urban Ignite“ sollen in einem Ergebnispapier dargestellt sowie für mögliche Stakeholder zielgruppengerecht aufbereitet und verbreitet werden. Gegebenenfalls kann aufbauend auf den Ergebnissen des „Urban Ignite“ ein Konzept für eine weitere Förderung in Phase 2 „Urban Impact“ vorgelegt werden.

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)), Universitäten/Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen und Landkreise, kommunale Einrichtungen einschließlich öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.

Antragsverfahren:

einstufig (Phase 1)

Fördersatz und -volumen:

Die Laufzeit zur Umsetzung der geförderten Vorhaben beträgt in der Regel neun bis zwölf Monate. Die Zuwendung erfolgt in Form eines festen Betrages auf Ausgabenbasis gemäß dem im Antrag dargestellten Arbeitsplan, höchstens jedoch in Höhe von 85 000 Euro.

Mit dieser Zuwendung werden Ausgaben für notwendiges Personal (bis Entgeltgruppe 13), Sachmittel, Reisemittel und die Durchführung von Workshops finanziert.

Andere Ausgaben, wie zum Beispiel Projektpauschale, Overhead, Gemeinkosten, sind nicht zuwendungsfähig.

Art der Förderung:

nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

In Phase 1 sind dem DLR Projektträger Interessensbekundungen in Form eines ausgefüllten Online-Templates über „easy-Online“ in ausschließlich elektronischer Form vorzulegen und spätestens bis zum 20. Juli 2026, 12 Uhr über folgenden Link einzureichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=IDEENSCHMIEDE   

Gegebenenfalls besteht für die geförderten Projekte aus Phase 1 die Möglichkeit, sich um eine weitere Förderung in Phase 2 „Urban Impact“ zu bewerben. Sollte diese Möglichkeit eröffnet werden, werden die Projekte rechtzeitig informiert. In diesem Fall sind dem DLR Projektträger bis spätestens neun Monate nach Start von Phase 1 Projektskizzen in ausschließlich elektronischer Form und in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator (in der Regel dem Ideengeber aus Phase 1) vorzulegen.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten und CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ bzw. beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.

Die Vorgaben der De-minimis-Verordnung sind zu berücksichtigen.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen.

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Webseite des Projektträgers

Template Ideenschmiede

Vorab-Ansicht in easy-Online

Informationsveranstaltung

Freitag, den 3. Juli 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr, online

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