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Fördermittel

DigitalPakt Alter

Symbolbild Fördermittel
Titel Förderaufruf:

Ergänzendes Förderprogramm im Rahmen des Prädikats Kommune im DigitalPakt Alter

Titel der Richtline:

Förderrichtlinien des ergänzenden Förderprogramms im Rahmen des Prädikats Kommune im DigitalPakt Alter

Handlungsfeld(er):
Daseinsvorsorge
Bund
Ziel der Förderung:

Der DigitalPakt Alter zielt darauf ab, die digitale Teilhabe älterer Menschen in Deutschland nachhaltig zu stärken und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in einer digitalisierten Welt zu ermöglichen. Dies geschieht durch die Förderung des Aufbaus und der Weiterentwicklung von Strukturen auf kommunaler Ebene, die älteren Menschen den Zugang zu digitalen Medien und Technologien erleichtern und sie bei deren Nutzung unterstützen.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Das ergänzende Förderprogramm richtet sich gezielt an Kommunen, die das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ anstreben, aber einzelne Kriterien noch nicht vollständig erfüllen können. Es soll insbesondere kleinen und mittleren Kommunen in strukturschwachen Regionen helfen, bedarfsgerechte digitale Bildungsangebote zu etablieren und lokale Netzwerke zu stärken. Kommunen positionieren sich als zukunftsorientiert, nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr und erhalten Zugang zu wertvollen Ressourcen wie Schulungen, Beratung und erhalten zusätzlich eine finanzielle Förderung. Sie werden Teil eines bundesweiten Netzwerks und können von den Erfahrungen anderer Kommunen profitieren.

Frist:

16. Oktober 2026

Geförderte Maßnahmen:

Die Mittel sind von der Kommune eigenverantwortlich und zielgerichtet für Maßnahmen einzusetzen, die direkt zur Erfüllung der Prädikatskriterien beitragen.

Dazu gehören insbesondere:

• Veranstaltungen zur Bedarfsermittlung und Netzwerkaufbaubildung

• Anschaffung von Technik und Ausstattung für Erfahrungsorte (gemeinsam genutzte Technik)

• Öffentlichkeitsarbeit

• Qualifizierungsmaßnahmen für Engagierte

Bewirtungskosten sind nur bei Veranstaltungen mit externen Teilnehmenden zuwendungsfähig. Es dürfen grundsätzlich nur Ausgaben für Wasser, Kaffee und Tee übernommen werden.

Die Mittel dürfen ausdrücklich nicht genutzt werden für:

• Infrastrukturkosten (z. B. Raum- und Mietkosten)

• allgemeine Personalkosten für Angestellte der Kommune

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Landkreise

Antragsverfahren:

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal www.digitalpakt-alter.de/kommunen/foerderprogramm/bewerbungsportal/. Die Bewerbung für das Förderprogramm ist zwingend an die gleichzeitige Bewerbung für das Prädikat „Kommune im DigitalPakt Alter“ gebunden. Die Förderung ist für die Jahre 2027 (30 Kommunen) oder 2028 (20 Kommunen) vorgesehen. Leistungen müssen ihren Rechtsgrund im Bewilligungszeitraum haben. Über die Mittel kann nur im jeweiligen Haushaltsjahr verfügt werden. Ein Übertrag auf das Folgejahr ist nicht möglich. Falls Mittel nicht oder nicht in voller Höhe angefordert und verausgabt werden, verfällt der Anspruch auf den vollen bzw. restlichen Betrag.

Fördersatz und -volumen:

Die maximale Fördersumme beträgt einmalig bis zu 5.000,00 Euro.

Art der Förderung:

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung als Vollfinanzierung. Es gilt das strikte Verbot der Doppelförderung: Eine Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch andere öffentliche Fördermittel finanziert werden.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Fristen:

  • Antragstellung für das Prädikat mit Förderung 2027: bis 16. Oktober 2026
  • Auswahl und Benachrichtigung der Antragstellenden: bis Mitte November 2026
  • Zustellung des Weiterleitungsvertrags: Anfang Dezember 2026
  • Beginn der Förderung: 01.01.2027
  • Mittelabruf anhand Belegliste: bis Mitte Oktober 2027 (Originalbelege verbleiben in der Kommune)
  • Sachberichtslegung: bis spätestens 15. Dezember 2027

Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Die Auswahl der geförderten Kommunen erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Bedarf und Notwendigkeit: Nachweis, dass die Förderung zur Erfüllung der Prädikatskriterien notwendig ist und die Kommune von der Unterstützung besonders profitieren kann.
  • Strukturaufbau und Nachhaltigkeit: Verpflichtung zur Gewinnung oder zum Aufbau von mindestens zwei „Erfahrungsorten im DigitalPakt Alter“ und Nachweis einer klaren politischen Verankerung des Vorhabens (z. B. durch Ratsbeschlüsse, Aufnahme in strategische Konzepte oder Bereitstellung nachhaltiger Ressourcen).
  • Netzwerkbildung: Potenzial zur Stärkung lokaler Netzwerke, die Bildungsanbieter, soziale Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Gruppen und Engagierte zusammenbringen.
  • Vollständigkeit und Plausibilität: Vollständige und präzise Darstellung der Informationen im Antrag sowie eine nachvollziehbare Begründung der geplanten Maßnahmen und deren Wirtschaftlichkeit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

Daniel Hoffmann und Oliver Dürr
0228 / 24 99 93 -40 oder -27

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen:

Förderportal

Hier geht es direkt zum Förderportal:

Richtlinie

Hier geht es direkt zur Förderrichtlinie:

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